FAQs
Sind Reise- und Bewirtungskosten förderfähig?
Nein. Reise- und Bewirtungskosten können im Projekt nicht gefördert werden.
Ab welchem Zeitpunkt kann mit einer Auszahlung der Förderung für die Umsetzung der Maßnahmen gerechnet werden?
Eine Auszahlung der Förderung für die im Teilnahmejahr eingereichten Rechnungen wird grundsätzlich im ersten Quartal des Folgejahres erfolgen. Eine frühere Auszahlung kann aus abwicklungstechnischen Gründen leider nicht erfolgen.
Wo kann man das Antragsformular erhalten?
Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei Ihrer regional zuständigen IHK oder Handwerkskammer.
Können interne Kosten/laufende Kosten gefördert werden?
Nein. Solche Kosten (z.B. für Produktentwicklung/-anpassung, betriebsinterne Schulung von Handelsvertretern, Anpassung der internen Software zur Abwicklung des Auslandsgeschäftes, laufende Rechts- oder Steuerberatung usw.) können nicht gefördert werden. Förderfähig ist aber die „Zertifizierung/Registrierung“ für die ausländischen Märkte.
Besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung aller Maßnahmen um den vollen Förderbetrag zu erhalten?
Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Umsetzung der im Internationalisierungsplan eingereichten und genehmigten Maßnahmen besteht nicht. Auch wenn nur eine bzw. einige Maßnahmen umgesetzt werden kann die volle Fördersumme ausgezahlt werden. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn Rechnungen in der nötigen Höhe eingereicht werden. Die Förderquote darf immer nur maximal 25% in Normalgebieten betragen.
Können Maßnahmen, die im Teilnahmejahr nicht umgesetzt werden, auch noch im Folgejahr umgesetzt und gefördert werden?
Es können immer nur die Maßnahmen gefördert werden, die im Teilnahmejahr umgesetzt werden bzw. für die schon eine Rechnung gestellt und bezahlt wurde. Im Folgejahr kann jedoch ein neuer Antrag auf Projektteilnahme gestellt werden. Nicht umgesetzte Maßnahmen können hierbei in einem neuen Internationalisierungsplan eingereicht werden.
Kann der Internationalisierungsplan nachträglich geändert/angepasst werden?
Ja, eine nachträgliche Änderung bzw. Anpassung des Internationalisierungsplans ist möglich. Die Änderungen sind bei der zuständigen IHK zusammen mit einer kurzen Begründung einzureichen. Anschließend ergeht ein Änderungsbescheid.
